Nachdem die Städte Köln und Troisdorf die ihnen nach dem Landeswassergesetz obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung und -behandlung auf Kommunalunternehmen übertragen haben, sind heute die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR und der Abwasserbetrieb Troisdorf AöR die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Wahn.
Hier können Sie die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Wahn einsehen.
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Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus den von den Mitgliedern entsandten Mitgliedervertretern. Sie entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Verbandes.
Mitgliedervertreter sind
| Frau Ulrike Franzke | für die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Vertreter: Herr Kulakowski |
| Frau Andrea Vogt | für den Abwasserbetrieb Troisdorf AöR Vertreter: Dr. André Baade |
Vorstand
Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe des Wasserverbandsgesetzes, der Satzung und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Grundsätzen.
Vorstandsmitglieder sind
| Frau Petra Fahnenstich | Verbandsvorsteherin |
| Herr Brandenburg |
Veröffentlichungen nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Hier können Sie die Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz für die Mitgliedervertreter und ihre Stellvertreter einsehen.
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Die Angaben für den Vorstand finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln.
Der Wasser- und Bodenverband Wahn hat die Betriebsführung seiner Anlagen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages den Stadtentwässerungsbetrieben Köln übertragen.
Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde werden von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 wahrgenommen.